Wer mit dem Strafrecht in Berührung kommt, muss nicht automatisch in ein schweres Verbrechen verwickelt sein. Ganz im Gegenteil besteht unsere Hauptaufgabe darin, Sie in Fällen leichter Vergehen zu beraten und zu verteidigen.
Ein
Großteil unserer Arbeit konzentriert sich auf Straftaten gegen
Vermögens-, Persönlichkeits- sowie Gemeinschaftswerte, darunter: