Jeder Strafverteidiger wird zuerst Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte nehmen. Danach kann er mit dem Beschuldigten besprechen, ob eine Stellungnahme zum Anklagevorwurf sinnvoll ist und falls ja, wann diese erfolgen und wie sie aussehen soll. “In manchen Fällen gibt es sogar gute Gründe zu lügen, weil bestimmte Umstände die Verdachtsmomente erhärten könnten”, so Rechtsanwalt Weidner. Eine Sanktionierung oder Strafverschärfung sieht das Gesetz dafür nicht vor.
Der durch Berichte in den Nachrichten und Experteninterviews im Radio bekannte Strafverteidiger geht sogar noch einen Schritt weiter: “In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Polizisten den Beschuldigten auffordern, die Wahrheit zu sagen. Davon sollte sich niemand einschüchtern lassen!” Eine falsche Belehrung dieser Art kann unter dem Gesichtspunkt der Täuschung des Beschuldigten sogar zu einem Beweisverwertungsverbot führen.
“Ich bin Strafverteidiger aus Überzeugung”, sagt RA Weidner. Deshalb verteidigt er jeden Menschen, unabhängig davon, welche Straftat ihm vorgeworfen wird. Dabei lässt er persönliche Befindlichkeiten außen vor und vorverurteilt seine Mandanten nicht. Jeder Beschuldigte hat Anrecht auf ein faires Verfahren. Da dem juristischen Laien für eine fachkundige Verteidigung aber die erforderlichen Fachkenntnisse fehlen, sieht RA Weidner es als seine Aufgabe, als erfahrener Verteidiger für Chancengleichheit vor Gericht zu sorgen.