Egal, ob unschuldig oder nicht: Wer einer Straftat bezichtigt wird, sollte sich frühzeitig um juristische Unterstützung bemühen. Denn bereits der kleinste Fehler kann sich nachteilig auswirken. Helfen kann in der Regel ein erfahrener Anwalt für Strafrecht. In Berlin zeichnet sich ein Rechtsanwalt durch sein umfassendes Fachwissen aus.
Viele Menschen verbinden mit dem Thema Strafrecht ausschließlich schwere Verbrechen wie etwa Mord oder Raub. Dabei fallen auch leichte Vergehen wie zum Beispiel Diebstahl oder Verkehrsdelikte wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Verletzung einer Person durch Verkehrsunfall darunter. Gerade Jugendliche begehen oftmals Dummheiten, über deren Konsequenzen sie sich nicht im Klaren sind, oder jemand begeht eine Straftat, ohne sich dessen bewusst zu sein. Manchmal wird man auch fälschlicherweise verdächtigt.
Wenn dann eine Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei ins Haus flattert, sind Aufregung und Überraschung oft groß. Trotzdem sollte der Beschuldigte Ruhe bewahren und keinesfalls ohne vorherige Rücksprache mit seinem Anwalt reagieren. “Mit ihren frühen ersten Aussagen liefern Beschuldigte oftmals den Ermittlungsbehörden das Puzzleteil, was bis dahin zu einer Verurteilung noch gefehlt hat”, erklärt der renommierte Berliner Strafverteidiger Rechtsanwalt Marcus Weidner. Er rät seinen Mandanten deshalb meistens, von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen.
Jeder Strafverteidiger wird zuerst Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte nehmen. Danach kann er mit dem Beschuldigten besprechen, ob eine Stellungnahme zum Anklagevorwurf sinnvoll ist und falls ja, wann diese erfolgen und wie sie aussehen soll. “In manchen Fällen gibt es sogar gute Gründe zu lügen, weil bestimmte Umstände die Verdachtsmomente erhärten könnten”, so Rechtsanwalt Weidner. Eine Sanktionierung oder Strafverschärfung sieht das Gesetz dafür nicht vor.
Der durch Berichte in den Nachrichten und Experteninterviews im Radio bekannte Strafverteidiger geht sogar noch einen Schritt weiter: “In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Polizisten den Beschuldigten auffordern, die Wahrheit zu sagen. Davon sollte sich niemand einschüchtern lassen!” Eine falsche Belehrung dieser Art kann unter dem Gesichtspunkt der Täuschung des Beschuldigten sogar zu einem Beweisverwertungsverbot führen.
“Ich bin Strafverteidiger aus Überzeugung”, sagt RA Weidner. Deshalb verteidigt er jeden Menschen, unabhängig davon, welche Straftat ihm vorgeworfen wird. Dabei lässt er persönliche Befindlichkeiten außen vor und vorverurteilt seine Mandanten nicht. Jeder Beschuldigte hat Anrecht auf ein faires Verfahren. Da dem juristischen Laien für eine fachkundige Verteidigung aber die erforderlichen Fachkenntnisse fehlen, sieht RA Weidner es als seine Aufgabe, als erfahrener Verteidiger für Chancengleichheit vor Gericht zu sorgen.
Wer mit dem Strafrecht in Berührung kommt, sollte sich umgehend an einen erfahrenen Strafverteidiger wie den Berliner Rechtsanwalt Marcus Weidner wenden. Dieser berät und verteidigt seine Mandanten lösungsorientiert und fachkundig in allen Straf- und Bußgeldangelegenheiten.